© BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Diese     allgemeinen     Geschäftsbedingungen     sind     Bestandteil     der     zwischen     der     BIB     Baustoffprüflabor     und Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   und   deren   Auftraggebern   (AG)   geschlossenen   Verträge.   Anderslautende   mündliche Vereinbarungen   oder   sonstige   Abweichungen,   insbesondere   anders   lautende   Bedingungen   des   Auftraggebers,   gelten nur   dann,   wenn   sie   von   der   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   ausdrücklich   schriftlich bestätigt sind. Die   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   erbringt   Ingenieurleistungen   auf   dem   Gebiet   des Hoch-,    Tief-,    Wasser-,    und    Straßenbaus    und    untersucht    Baustoffproben    nach    den    in    technischen    Regelwerken genannten   Normen,   Lieferbedingungen   und   sonstigen   maßgebenden   Bestimmungen   festgesetzten   Verfahren.   In   der Regel   enthalten   die   Leistungen,   die   Erstellung   eines   Prüfberichtes,   der   eine   Zusammenstellung   der   Messergebnisse und   eine   Beurteilung   beinhaltet.   Ingenieurleistungen   (z.B.   Gutachten,   Stellungnahmen   u.a.)   werden   nach   Aufwand abgerechnet.   Ist   seitens   des   Auftraggebers   der   genaue   Umfang   einer   Untersuchung   bei   Eintreffen   der   Probe   nicht eindeutig    vereinbart,    werden    die    Untersuchungen    entsprechend    den    hierfür    gültigen    technischen    Regelwerken (Normen), technischen Lieferbedingungen oder sonstigen maßgebenden Bestimmungen durchgeführt. Proben,   die   bei   der   Untersuchung   nicht   restlos   verbraucht   wurden,   werden   -   sofern   von   Seiten   des   Auftraggebers keine besonderen Angaben für die Aufbewahrungszeit erfolgten - nach Erstellung des Prüfberichtes entsorgt. Ergebnisse von Fremdlaboratorien werden im Bericht kenntlich gemacht. Der Auftraggeber (AG) erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung an. Vervielfältigungen Prüfberichte   und   Gutachten   dürfen   nur   ungekürzt   weitergegeben   werden;   jede   auszugsweise   Vervielfältigung,   jede Weitergabe    eines   Auszuges    sowie    jede    Veröffentlichung    bedarf    der    vorherigen,    ausdrücklichen    und    schriftlichen Genehmigung der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH. Vergütung Für   bestimmte,   häufig   wiederkehrende   Leistungen   werden   feste   Gebührensätze   /   Angebotspreise   nach   der   jeweils gültigen Gebührenordnung / Angebot erhoben. Für   Fahrzeiten,   Probenahmen   und   Ortsbesichtigungen   wird   der   Zeitaufwand   in   Rechnung   gestellt.   Ferner   werden Fahrtkosten   sowie   Spesen,   Reisekosten   und   Aufwandsentschädigungen   zuzüglich   der   Berichtserstellung   berechnet. Sofern    Überstunden,    Nacht-,    Samstags-,    Sonntags-    oder    Feiertagsarbeit    gefordert    werden,    erhöhen    sich    die Gebührensätze/ Angebotspreise um 100 %. Die   jeweils   gültige   Gebührenordnung/   Angebotspreise   sind   Vertragsgrundlage.   Sie   werden   dem   Auftraggeber   auf Wunsch zugesandt. Auf den Rechnungsbetrag wird zusätzlich die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer erhoben. Berichte und Rechnungen werden 1-fach-ausgefertigt. Für Mehrausfertigungen fallen Gebühren an. Zahlung Rechnungen   der   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   sind   14   Tage   nach   Zugang   ohne   Abzug zur Zahlung fällig. Beanstandungen   gegen   eine   Rechnung   sind   nur   rechtswirksam,   wenn   sie   innerhalb   von   10   Tagen   nach   Zugang   der Rechnung schriftlich bei der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH geltend gemacht werden. Kommt   der   Auftraggeber   in   Verzug,   ist   die   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   berechtigt, Verzugszinsen   in   Höhe   von   9   %   über   dem   Basissatz,   mindestens   aber   in   Höhe   von   6   %   des   Rechnungsbetrages   und den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen. Aufrechnungswerte   stehen   dem   AG   nur   zu,   wenn   seine   Gegenansprüche   rechtskräftig   festgestellt,   unbestritten   oder von   der   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   anerkannt   sind.   Die   bis   dahin   angefallenen Kosten im Zuge unseres Leistungsumfanges sind zu begleichen. Haftung Die   Haftung   von   der   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH,   seiner   Organe   und   Angestellten   ist beschränkt   auf   vorsätzliche   und   grob   fahrlässige   Verletzungen   der   Sorgfaltspflicht.   Dies   gilt   nicht   für   Schäden,   die   auf einer    Verletzung    von    Leben,    Körper    oder    Gesundheit    sowie    auf    einer    Verletzung    wesentlicher    Vertragspflichten beruhen.   Die   Haftung   ist   außerdem   beschränkt   auf   den   Ersatz   des   unmittelbaren   Schadens   und   wird   summenmäßig begrenzt   durch   die   jeweilige   Deckungssumme   der   von   der   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen. Die   Haftung   ist   ausgeschlossen   für   Ansprüche   bei   Schäden   und   Mängeln,   die   bei   der   Entnahme   von   Materialproben an      Bauwerken,      Bauwerksteilen      oder      sonstigen      Sachen      entstehen.      Der      Ausschluss      gilt      auch      für Vermögensfolgeschäden. Für   Ersatzansprüche   Dritter   haftet   die   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   in   keinem   Fall.   Die Auftraggeber    stellen    die    BIB    Baustoffprüflabor    und    Ingenieurgesellschaft    Berlin    mbH    von    solchen    Ansprüchen ausdrücklich frei. Für    die    Echtheit    von    Proben    wird    nur    gehaftet,    wenn    die    Proben    seitens    der    BIB    Baustoffprüflabor    und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH entnommen worden sind. Das   Betretungsrecht   für   die   Durchführung   von   Felduntersuchungen   ist   durch   den Auftraggeber   zu   erwirken;   ebenso   ist durch    ihn    die    Lage    von    Kabel-    oder    Versorgungsleitungen    festzustellen    und    anzugeben    bzw.    ein    Lageplan    mit eingetragenen   Kabel-   oder   Versorgungsleitungen   zu   übergeben.   Unterbleibt   die   rechtzeitige,   richtige   und   vollständige Beschaffung   bzw.   Bekanntgabe,   sind   der   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   alle   daraus anfallenden Kosten zu erstatten. Ebenso sind unvermeidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen. Verjährung Haftungsansprüche   gegen   die   BIB   Baustoffprüflabor   und   Ingenieurgesellschaft   Berlin   mbH   einschließlich   Ansprüche auf    Schadensersatz    mit    Ausnahme    deliktischer    Ansprüche    und    Ansprüchen    nach    dem    Produkthaftungsgesetz verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung / Abnahme. Gerichtsstand und Erfüllungsort Die    Rechtsbeziehungen    zwischen    der    BIB    Baustoffprüflabor    und    Ingenieurgesellschaft    Berlin    mbH    und    dem Auftraggeber AG unterliegen deutschem Recht. Für   den   Fall,   dass   die   im   Klageweg   in   Anspruch   zu   nehmende   Partei   nach   Vertragsabschluss   ihren   Wohnsitz   oder gewöhnlichen   Aufenthaltsort   aus   dem   Geltungsbereich   der   ZPO   verlegt   oder   mindestens   eine   der   Vertragsparteien keinen   allgemeinen   Gerichtsstand   im   Inland   hat   oder   Ansprüche   im   Wege   des   Mahnverfahrens   (§§   688   ff   ZPO) geltend gemacht werden, wird von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH bestimmt. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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