© BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sind
Bestandteil
der
zwischen
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
und
deren
Auftraggebern
(AG)
geschlossenen
Verträge.
Anderslautende
mündliche
Vereinbarungen
oder
sonstige
Abweichungen,
insbesondere
anders
lautende
Bedingungen
des
Auftraggebers,
gelten
nur
dann,
wenn
sie
von
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
ausdrücklich
schriftlich
bestätigt sind.
Die
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
erbringt
Ingenieurleistungen
auf
dem
Gebiet
des
Hoch-,
Tief-,
Wasser-,
und
Straßenbaus
und
untersucht
Baustoffproben
nach
den
in
technischen
Regelwerken
genannten
Normen,
Lieferbedingungen
und
sonstigen
maßgebenden
Bestimmungen
festgesetzten
Verfahren.
In
der
Regel
enthalten
die
Leistungen,
die
Erstellung
eines
Prüfberichtes,
der
eine
Zusammenstellung
der
Messergebnisse
und
eine
Beurteilung
beinhaltet.
Ingenieurleistungen
(z.B.
Gutachten,
Stellungnahmen
u.a.)
werden
nach
Aufwand
abgerechnet.
Ist
seitens
des
Auftraggebers
der
genaue
Umfang
einer
Untersuchung
bei
Eintreffen
der
Probe
nicht
eindeutig
vereinbart,
werden
die
Untersuchungen
entsprechend
den
hierfür
gültigen
technischen
Regelwerken
(Normen), technischen Lieferbedingungen oder sonstigen maßgebenden Bestimmungen durchgeführt.
Proben,
die
bei
der
Untersuchung
nicht
restlos
verbraucht
wurden,
werden
-
sofern
von
Seiten
des
Auftraggebers
keine besonderen Angaben für die Aufbewahrungszeit erfolgten - nach Erstellung des Prüfberichtes entsorgt.
Ergebnisse von Fremdlaboratorien werden im Bericht kenntlich gemacht.
Der Auftraggeber (AG) erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung an.
Vervielfältigungen
Prüfberichte
und
Gutachten
dürfen
nur
ungekürzt
weitergegeben
werden;
jede
auszugsweise
Vervielfältigung,
jede
Weitergabe
eines
Auszuges
sowie
jede
Veröffentlichung
bedarf
der
vorherigen,
ausdrücklichen
und
schriftlichen
Genehmigung der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH.
Vergütung
Für
bestimmte,
häufig
wiederkehrende
Leistungen
werden
feste
Gebührensätze
/
Angebotspreise
nach
der
jeweils
gültigen Gebührenordnung / Angebot erhoben.
Für
Fahrzeiten,
Probenahmen
und
Ortsbesichtigungen
wird
der
Zeitaufwand
in
Rechnung
gestellt.
Ferner
werden
Fahrtkosten
sowie
Spesen,
Reisekosten
und
Aufwandsentschädigungen
zuzüglich
der
Berichtserstellung
berechnet.
Sofern
Überstunden,
Nacht-,
Samstags-,
Sonntags-
oder
Feiertagsarbeit
gefordert
werden,
erhöhen
sich
die
Gebührensätze/ Angebotspreise um 100 %.
Die
jeweils
gültige
Gebührenordnung/
Angebotspreise
sind
Vertragsgrundlage.
Sie
werden
dem
Auftraggeber
auf
Wunsch zugesandt.
Auf den Rechnungsbetrag wird zusätzlich die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer erhoben.
Berichte und Rechnungen werden 1-fach-ausgefertigt. Für Mehrausfertigungen fallen Gebühren an.
Zahlung
Rechnungen
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
sind
14
Tage
nach
Zugang
ohne
Abzug
zur Zahlung fällig.
Beanstandungen
gegen
eine
Rechnung
sind
nur
rechtswirksam,
wenn
sie
innerhalb
von
10
Tagen
nach
Zugang
der
Rechnung schriftlich bei der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH geltend gemacht werden.
Kommt
der
Auftraggeber
in
Verzug,
ist
die
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
berechtigt,
Verzugszinsen
in
Höhe
von
9
%
über
dem
Basissatz,
mindestens
aber
in
Höhe
von
6
%
des
Rechnungsbetrages
und
den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen.
Aufrechnungswerte
stehen
dem
AG
nur
zu,
wenn
seine
Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt,
unbestritten
oder
von
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
anerkannt
sind.
Die
bis
dahin
angefallenen
Kosten im Zuge unseres Leistungsumfanges sind zu begleichen.
Haftung
Die
Haftung
von
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH,
seiner
Organe
und
Angestellten
ist
beschränkt
auf
vorsätzliche
und
grob
fahrlässige
Verletzungen
der
Sorgfaltspflicht.
Dies
gilt
nicht
für
Schäden,
die
auf
einer
Verletzung
von
Leben,
Körper
oder
Gesundheit
sowie
auf
einer
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten
beruhen.
Die
Haftung
ist
außerdem
beschränkt
auf
den
Ersatz
des
unmittelbaren
Schadens
und
wird
summenmäßig
begrenzt
durch
die
jeweilige
Deckungssumme
der
von
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen.
Die
Haftung
ist
ausgeschlossen
für
Ansprüche
bei
Schäden
und
Mängeln,
die
bei
der
Entnahme
von
Materialproben
an
Bauwerken,
Bauwerksteilen
oder
sonstigen
Sachen
entstehen.
Der
Ausschluss
gilt
auch
für
Vermögensfolgeschäden.
Für
Ersatzansprüche
Dritter
haftet
die
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
in
keinem
Fall.
Die
Auftraggeber
stellen
die
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
von
solchen
Ansprüchen
ausdrücklich frei.
Für
die
Echtheit
von
Proben
wird
nur
gehaftet,
wenn
die
Proben
seitens
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft Berlin mbH entnommen worden sind.
Das
Betretungsrecht
für
die
Durchführung
von
Felduntersuchungen
ist
durch
den
Auftraggeber
zu
erwirken;
ebenso
ist
durch
ihn
die
Lage
von
Kabel-
oder
Versorgungsleitungen
festzustellen
und
anzugeben
bzw.
ein
Lageplan
mit
eingetragenen
Kabel-
oder
Versorgungsleitungen
zu
übergeben.
Unterbleibt
die
rechtzeitige,
richtige
und
vollständige
Beschaffung
bzw.
Bekanntgabe,
sind
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
alle
daraus
anfallenden Kosten zu erstatten.
Ebenso sind unvermeidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen.
Verjährung
Haftungsansprüche
gegen
die
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
einschließlich
Ansprüche
auf
Schadensersatz
mit
Ausnahme
deliktischer
Ansprüche
und
Ansprüchen
nach
dem
Produkthaftungsgesetz
verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung / Abnahme.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die
Rechtsbeziehungen
zwischen
der
BIB
Baustoffprüflabor
und
Ingenieurgesellschaft
Berlin
mbH
und
dem
Auftraggeber AG unterliegen deutschem Recht.
Für
den
Fall,
dass
die
im
Klageweg
in
Anspruch
zu
nehmende
Partei
nach
Vertragsabschluss
ihren
Wohnsitz
oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort
aus
dem
Geltungsbereich
der
ZPO
verlegt
oder
mindestens
eine
der
Vertragsparteien
keinen
allgemeinen
Gerichtsstand
im
Inland
hat
oder
Ansprüche
im
Wege
des
Mahnverfahrens
(§§
688
ff
ZPO)
geltend gemacht werden, wird von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH bestimmt.
Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Haynauer Straße 71/73
D-12249 Berlin
Telefon: +4930 77507300
Fax: +4930 77507312
E-Mail: info@BIB.berlin
BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH