© BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der zwischen der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH und deren Auftraggebern (AG) geschlossenen Verträge. Anderslautende mündliche Vereinbarungen oder sonstige Abweichungen, insbesondere anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, gelten nur dann, wenn sie von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH erbringt Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Hoch-, Tief-, Wasser-, und Straßenbaus und untersucht Baustoffproben nach den in technischen Regelwerken genannten Normen, Lieferbedingungen und sonstigen maßgebenden Bestimmungen festgesetzten Verfahren. In der Regel enthalten die Leistungen, die Erstellung eines Prüfberichtes, der eine Zusammenstellung der Messergebnisse und eine Beurteilung beinhaltet. Ingenieurleistungen (z.B. Gutachten, Stellungnahmen u.a.) werden nach Aufwand abgerechnet. Ist seitens des Auftraggebers der genaue Umfang einer Untersuchung bei Eintreffen der Probe nicht eindeutig vereinbart, werden die Untersuchungen entsprechend den hierfür gültigen technischen Regelwerken (Normen), technischen Lieferbedingungen oder sonstigen maßgebenden Bestimmungen durchgeführt. Proben, die bei der Untersuchung nicht restlos verbraucht wurden, werden - sofern von Seiten des Auftraggebers keine besonderen Angaben für die Aufbewahrungszeit erfolgten - nach Erstellung des Prüfberichtes entsorgt. Ergebnisse von Fremdlaboratorien werden im Bericht kenntlich gemacht. Der Auftraggeber (AG) erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung an. Vervielfältigungen Prüfberichte und Gutachten dürfen nur ungekürzt weitergegeben werden; jede auszugsweise Vervielfältigung, jede Weitergabe eines Auszuges sowie jede Veröffentlichung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH. Vergütung Für bestimmte, häufig wiederkehrende Leistungen werden feste Gebührensätze / Angebotspreise nach der jeweils gültigen Gebührenordnung / Angebot erhoben. Für Fahrzeiten, Probenahmen und Ortsbesichtigungen wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ferner werden Fahrtkosten sowie Spesen, Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zuzüglich der Berichtserstellung berechnet. Sofern Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gefordert werden, erhöhen sich die Gebührensätze/ Angebotspreise um 100 %. Die jeweils gültige Gebührenordnung/ Angebotspreise sind Vertragsgrundlage. Sie werden dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt. Auf den Rechnungsbetrag wird zusätzlich die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer erhoben. Berichte und Rechnungen werden 1-fach-ausgefertigt. Für Mehrausfertigungen fallen Gebühren an. Zahlung Rechnungen der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH sind 14 Tage nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beanstandungen gegen eine Rechnung sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH geltend gemacht werden. Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist die BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basissatz, mindestens aber in Höhe von 6 % des Rechnungsbetrages und den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen. Aufrechnungswerte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH anerkannt sind. Die bis dahin angefallenen Kosten im Zuge unseres Leistungsumfanges sind zu begleichen. Haftung Die Haftung von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH, seiner Organe und Angestellten ist beschränkt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung ist außerdem beschränkt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und wird summenmäßig begrenzt durch die jeweilige Deckungssumme der von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Ansprüche bei Schäden und Mängeln, die bei der Entnahme von Materialproben an Bauwerken, Bauwerksteilen oder sonstigen Sachen entstehen. Der Ausschluss gilt auch für Vermögensfolgeschäden. Für Ersatzansprüche Dritter haftet die BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH in keinem Fall. Die Auftraggeber stellen die BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH von solchen Ansprüchen ausdrücklich frei. Für die Echtheit von Proben wird nur gehaftet, wenn die Proben seitens der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH entnommen worden sind. Das Betretungsrecht für die Durchführung von Felduntersuchungen ist durch den Auftraggeber zu erwirken; ebenso ist durch ihn die Lage von Kabel- oder Versorgungsleitungen festzustellen und anzugeben bzw. ein Lageplan mit eingetragenen Kabel- oder Versorgungsleitungen zu übergeben. Unterbleibt die rechtzeitige, richtige und vollständige Beschaffung bzw. Bekanntgabe, sind der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH alle daraus anfallenden Kosten zu erstatten. Ebenso sind unvermeidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen. Verjährung Haftungsansprüche gegen die BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH einschließlich Ansprüche auf Schadensersatz mit Ausnahme deliktischer Ansprüche und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung / Abnahme. Gerichtsstand und Erfüllungsort Die Rechtsbeziehungen zwischen der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH und dem Auftraggeber AG unterliegen deutschem Recht. Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden, wird von der BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH bestimmt. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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